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   OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02   

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https://dejure.org/2003,5969
OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02 (https://dejure.org/2003,5969)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.11.2003 - 3 Wx 47/02 (https://dejure.org/2003,5969)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. November 2003 - 3 Wx 47/02 (https://dejure.org/2003,5969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Erbenstellung; Auslegung von Testamenten durch den Tatrichter; Auswirkungen eines zeitgleich eintretende Todes bei der Erbfolge ; Auslegung eines Testamentes

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 1923; ; BGB § 1924; ; BGB § 1931; ; BGB § 2267; ; BGB § 2271; ; BGB § 2303

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 368
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Auslegung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02
    Die spätere Errichtung von Testamenten kann auch Ausdruck der bewussten oder unbewussten Missachtung des gemeinsam geäußerten Willens sein (so BayObLG, FamRZ 1988, 879).

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass in einem Einzelfall entschieden worden ist, dass in der Formulierung "bei unserem gemeinsamen Tod" die Einsetzung der Kinder als Erben des zuletzt versterbenden Ehegatten liegen kann (so BayObLG FamRZ 1988, 879).

  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02
    Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02
    Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61).
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Denkbar wäre auch die Formulierung "bei unserem gemeinsamen Tod" (so im Falle des OLG Schleswig v. 2.11.2003, 3 Wx 47/02).
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem

    Auch diese schließen aber nicht aus, dass letztlich Gleichzeitigkeit gemeint ist (vgl. Senat v. 02.11.2003 - 3 Wx 47/02, SHAnz 2004, 125, bei juris Tz. 28f).

    Vielmehr spricht alles für die Überlegung der Eheleute, dass das weitere Leben des Längstlebenden nach dem Tod des Erstversterbenden noch Wendungen nehmen könnte, die es sinnvoll und notwendig erscheinen lassen würden, ihm im Hinblick auf den Nachlass Verfügungsfreiheit zu geben (vgl. Senat v. 02.11.2003 - 3 Wx 47/02, NJW-RR 2004, 368, 370, bei juris Tz. 32) und gerade noch keine Regelung für den zweiten Todesfall zu treffen.

  • OLG München, 01.12.2021 - 31 Wx 314/19

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Sie haben nämlich die auslegungsbedürftige Formulierung "gemeinsam" nicht ergänzt durch die Formulierung "Nach (einem gemeinsamen Tod)" oder - noch deutlicher - formuliert "nach unserem (gemeinsamen) Tod", sondern mit den Worten "bei einem", die für einen einzigen zum Tode beider Eheleute führenden Lebenssachverhalt sprechen, eine auf einen zeitgleichen Tod hindeutende Wortwahl getroffen (vgl. hierzu auch OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368).
  • OLG München, 13.08.2018 - 31 Wx 49/17

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Sie haben nämlich die auslegungsbedürftige Formulierung "gemeinsam" nicht ergänzt durch die Formulierung "Nach (einem gemeinsamen Tod)" oder - noch deutlicher - formuliert "nach unserem (gemeinsamen) Tod", sondern mit den Worten "bei einem", die für einen einzigen zum Tode beider Eheleute führenden Lebenssachverhalt sprechen, eine auf einen zeitgleichen Tod hindeutende Wortwahl getroffen (vgl. hierzu auch OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des

    Diese Überlegung rechtfertigt es, dem Sinngehalt einer Formulierung näher nachzugehen, die ihrem Wortlaut nach - wie hier - eine gerade und nur für einen extrem seltenen Sonderfall gewollte Regelung nahelegt (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368; BayObLG ZEV 2004, 200/201 und grundlegend: BGHZ 80, 246).
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